DER SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH – NüTZLICHE INFORMATIONEN ZUR AKTUELLEN SITUATION IN LUXEMBURG
Die Regierung hat vor ein paar Monaten eine Reform zum 1978er Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch in Luxemburg vorgelegt.
Doch was steht eigentlich in dem über 30 Jahre alten Gesetz und was soll das neue bringen? Das Kollektiv "Si je veux - für die Selbstbestimmung der Frau" hat ein Faltblatt ausgearbeitet, welches über die aktuelle Situation in Luxemburg informiert.
Untenstehend der Text des Flyers.
Hier das pdf-Dokument: FLYERSijeveux_DT.pdf
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DER SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH - NÜTZLICHE INFORMATIONEN ZUR SITUATION IN LUXEMBURG
In Luxemburg regelt ein Gesetz von 1978 den Schwangerschaftsabbruch.
Aber die Tabus um die Sexualität bewirken, dass dieses Gesetz und seine Anwendung in der Bevölkerung wenig bekannt sind und die Frauen schlecht informiert sind über ihre Rechte in Sachen Schwangerschaftsabbruch. Das Kollektiv „Si je veux - für die Selbstbestimmung der Frau" ist der Überzeugung, dass allein die Frau entscheiden soll, ob sie eine Schwangerschaft unterbrechen will oder nicht.
Verhütung von nicht gewollten Schwangerschaften:
Das Gesetz von 1978 sieht eine breit angelegte Sexualinformation für alle Erziehungsstufen sowie eine Fachausbildung des Lehrpersonals vor.
In Wirklichkeit wird die Sexualaufklärung dem Lehrer/der Lehrerinüberlassen. Es gibt keine Pflichtkurse in der Ausbildung des Lehr- oderErziehungspersonals und auch keine verpflichtende Weiterbildung in diesem Bereich.
Nach dem Gesetz richtet die Regierung regionaleFamilienberatungszentren ein oder sie subventioniert diese.
In Wirklichkeit ist das „Planning Familial" die einzige Institution,die den Bedürfnissen der Bevölkerung im Bereich der SexualaufklärungRechnung trägt. Allerdings sind die bescheidenen Mittel eher symbolisch,wenn man das breite Feld der Sexual- und Gefühlsaufklärung inBetracht zieht (1/2 Stelle wird im Rahmen des Gesetzes von 1978finanziert). Und die Kosten für Verhütungsmittel werden nichtzurückerstattet!
Schwangerschaftsabbruch und das Strafgesetzbuch:
Der Schwangerschaftsabbruch ist nicht strafbar, wenn der Eingriff innerhalb der ersten 12 Wochen stattfindet (Frist) und eine der folgenden gesetzlichen Indikationen erfüllt ist:
- Es besteht Gefahr für die physische und psychische Gesundheit der schwangeren Frau oder des Ungeborenen;
- Die Schwangerschaft ist die Konsequenz einer Vergewaltigung.
Zusätzlich müssen folgende „Bedingungen" beachtet werden:
- Die schwangere Frau muss einen Frauenarzt zu Rate ziehen.
- Sie muss seit drei Monaten in Luxemburg wohnhaft sein(Residenzklausel).
- Sie muss volljährig sein oder die Einwilligung ihrer Eltern oderihres gesetzlichen Vormunds haben.
In allen anderen Fällen ist der Abbruch strafbar:
- für die Frau (Bußgeld), außer wenn sie sich in einer außergewöhnlichen Notsituation befindet;
- für den Arzt oder jede andere Drittperson im Falle von Abtreibung oder versuchter Abtreibung außerhalb der oben genannten Bestimmungen, und dies auch, wenn die Frau eingewilligt hat (Bußgeld und Gefängnisstrafe).
Weder Arzt noch medizinisches Personal können zu einem Abbruch oder zur Teilnahme an einem Abbruch gezwungen werden (Verweigerung aus Gewissensgründen).
In Wirklichkeit wird das Gesetz wenig angewendet, und es entstehen ungerechte und gefährliche Situationen für die Gesundheit der Frauen:
- Massive Verweigerung der Ärzte aus wirklichen oder vorgetäuschten Gewissensgründen machen den Schwangerschaftsabbruch für manche Frauen schwierig, sogar unmöglich, auch innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Bestimmungen.
- Die Folgen:
❍ Die Frauen gehen ins Ausland oder werden dorthin verwiesen, wo keine Residenzklausel besteht (Abtreibungstourismus).
❍ Die Frauen, die einen verständnisvollen Gynäkologen haben, werden in Luxemburg behandelt, wo der Abbruch als „Ausschabung" ausgegeben wird (versteckte Schwangerschaftsabbrüche). In einigen Fällen fließt auch Geld unter der Hand.
❍ Immer öfter besorgen sich Frauen im Internet die Substanzen zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch. Dies kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen und schädigt die Gesundheit des Ungeborenen, wenn der Abbruch fehlschlägt (illegale Schwangerschaftsabbrüche).
- Das Luxemburger Gesetz ist eines der strengsten in der ganzen EU. Katholische Länder, wie Portugal seit 2007 und seit kurzem Spanien, haben für ein liberales Gesetz gestimmt.
- Unseres Wissens werden die Ärzte und das Gesundheitspersonal in ihrer Ausbildung nicht auf die Betreuung von Frauen im Fall eines Schwangerschaftsabbruchs vorbereitet.
- Die Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, werden oft gedemütigt, man behandelt sie abwertend und redet ihnen Schuldgefühle ein.
- Der Abbruch wird von der Gesundheitskasse in der Praxis nur dann bezahlt, wenn er in Luxemburg stattfindet.
Seit 2009 nimmt das „Planning Familial" Abtreibungen im Rahmen des Gesetzes vor. Frauen aller Altersklassen, jeden Familienstandes und unabhängig von ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sind mit ungewollten Schwangerschaften konfrontiert. Mehr als ein Drittel der Schwangerschaften weltweit sind nicht geplant; das gilt auch in den entwickelten Ländern (WGO, 2008).
Auch gibt es keine hundertprozentige Sicherheit bei Verhütung. Allerdings fehlen verlässliche Statistiken. Seit der Einführung einer restriktiven Gesetzgebung gibt es in Polen einen regelrechten „Schwarzmarkt" der Abtreibung - auf Kosten der Gesundheit der Frauen.
In den Niederlanden ist das Gesetz sehr liberal und es werden große Anstrengungen zur Vorbeugung unternommen. Der Prozentsatz der Schwangerschaftsabbrüche ist einer der niedrigsten, obwohl die Frist, während der sich die Frau frei entscheiden kann, länger ist als anderswo.
Zur Reform der Gesetzgebung: Bringt das Gesetzesprojekt zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs wirklich eine grundsätzliche Neuausrichtung?
Verschiedene Organisationen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens meinen Nein! und haben die folgende Unterschriftenaktion verfasst:
Die Regierung hat eine Reform des Gesetzes von 1978 „Sur l'information sexuelle, la prévention de l'avortement clandestin et la réglementation de l'interruption de la grossesse" angekündigt.
Wir wollen mehr! Frauen müssen endlich selbst entscheiden dürfen!
Wir fordern
- die Entkriminalisierung eines gewollten Schwangerschaftsabbruchs;
- das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung.
Wir sind gegen das „Projet de loi 6103 portant modification de l'article 353 du Code pénal", insbesondere weil:
- darin die strafrechtliche Verfolgung der Frauen beibehalten wird;
- weiterhin eine Indikation (physische, psychische oder soziale Problemlage) vorliegen muss, was den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch begrenzt;
- eine zweite, vorgeschriebene Beratung in einem dafür zugelassenen Zentrum eingeführt wird;
- die Residenzklausel von 3 Monaten fortbesteht.
Wir verlangen hingegen, dass jede Frau, ohne Ausnahme, die eine ungewollte Schwangerschaft nicht austragen will:
- innerhalb einer bestimmten Frist das gesetzlich festgelegte Recht auf Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch hat;
- auf eigenen Wunsch eine hochwertige Beratung im Vorfeld in Anspruch nehmen kann;
- eine medizinisch-psychologische Betreuung sowie eine Nachsorge im Anschluss an den Abbruch erhält;
- die Kosten von der nationalen Gesundheitskasse zurückerstattet bekommt.
Diese Petition können Sie online unterschreiben unter sokrates.lu