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IMPRESSUM
 
 

PRESSEMITTEILUNG REFORM ABTREIBUNGSGESETZ

Das Recht auf Selbstbestimmung - den Motor der Frauenbewegung nicht abwürgen!

Die durch die Aktualitätsdebatte losgetretene Diskussion um den Gesetzesvorschlag zur Reform des Abtreibungsrechts wurde - mit Ausnahme des Planning familial - von den Luxemburger Frauenorganisationen nicht weiter öffentlich diskutiert. Intern gibt es jedoch gleichwohl Diskussionen, die sich kritisch mit der von der Regierung als fortschrittlich gelobte Initiative auseinandersetzen.
Es geht dabei um ein Prinzip, das die Frauenbewegung von Anfang an begleitet und getrieben hat: dem Recht auf Selbstbestimmung der Frau. Der Kampf um Selbstbestimmung hat alle Frauenthemen seit jeher vorangetrieben: im Erwerb von Bildung, in der Ausübung einer Arbeit, in der freien Wahl eines Partners, in der politischen Partizipation und eben auch in der Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Diese Selbstbestimmung ist elementar und deshalb auch in der Abtreibungsdebatte maßgeblich. Die Frage lautet nicht, wie viel Selbstbestimmung kann Frauen eingeräumt werden.

Die Frau muss - und will! - als mündiger Mensch über sich und ihren eigenen Körper selbst entscheiden! Wenn sie dazu eine Beratung in Anspruch nehmen will, dann soll sie das tun können. Professionell geführte, kostenfreie und leicht zugängliche Beratungsstellen bleiben weiterhin notwendig. Aber wenn die Inanspruchnahme einer solchen Beratung obligatorisch wird, muss man diese als Entmündigung der Frau ansehen. Wir reisen zurück in die Zeiten, als Frauen auch fragen mussten, ob sie ein Bankkonto eröffnen oder von ihrem selbst verdienten Geld in Urlaub fahren durften. Fragen mussten sie ihren Mann, und auch heute müssen Frauen Männer fragen: Parteien, Parlament und Regierung sind mehrheitlich in Männerhand, von der Kirchenhierarchie ganz abgesehen.
Auch eine Indikationslösung, insbesondere die soziale Indikation, die voraussetzt, dass von dritten Personen anerkannte, bestimmte Bedingungen erfüllt werden, stigmatisiert die Frau und bevormundet sie. Jede Frau, die eine ungewollte Schwangerschaft beenden will, muss sich demnach nicht nur dem eigenen Gewissen und der eigenen Verantwortung stellen sondern auch der Prüfung ihrer medizinischen, psychischen oder sozialen Situation durch einen Arzt/einer Ärztin unterziehen. Wenn das bei der medizinischen Indikation noch relativ objektiv handhabbar scheint, bei der psychischen schon weniger und bei der sozialen Indikation scheint die Kompetenz des Mediziners/der Medizinerin überschritten.

Mit diesem Gesetzesvorschlag wird uns Rückschritt als Fortschritt verkauft! Fortschrittlich hingegen ist es, wenn Kinder und Jugendliche endlich konsequent und fachgerecht aufgeklärt werden und dabei die biologische Sexualkunde um die Komponenten Gefühle, Rechte, Pflichten erweitert wird; wenn Verhütungsmittel gratis angeboten und beide Geschlechter über ihre Benutzung, Risiken und Nachteile kompetent informiert sind; wenn Männer dazu erzogen und angehalten werden, ihre Verantwortung in Fragen der Sexualität anzuerkennen; wenn unsere Gesellschaft die Reduzierung der Frau auf Körper und Sexualität in Frage stellt ...

Das Gesetzesprojekt geht erst auf den Instanzenweg, kann und muss noch geändert werden. Vorrangig müssen sich deshalb Frauen äußern, insbesondere die jungen Frauen, aber auch diejenigen, die sich in der Frauenbewegung seit den 70er Jahren für die Selbstbestimmung der Frau eingesetzt haben. Das Thema wird polarisieren. Nicht alle Frauen und Frauenorganisationen werden einer Meinung sein. Und gerade deshalb ist Diskussion und Argumentation wichtig.

Das Cid-femmes lädt alle Gruppierungen und Personen, die sich in diesem Sinne in das Thema einbringen und eine wirklich fortschrittliche Reform der Abtreibung erreichen wollen, ein zu einem Konzertierungstreffen am
Donnerstag, 25.2. um 17h30 im Cid-femmes.
Eine Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen erforderlich (Tel. 241095-1).