LESERBRIEF ZUR SEXISTISCHEN WERBUNG DES TOURISMUSMINISTERIUMS (3.7.07)
Sex sells – wie Luxemburg sich im Ausland verkauft
Leserbrief vom 3.7.2007
Sex sells - wie Luxemburg sich im Ausland verkauft
Die
Luxemburger Printmedien veröffentlichten Ende Juni große Artikel über
den Beschluss des Europarats zum Thema „Die Rolle der Frau in der
Werbung". Der Europarat kritisiert, dass bei der Darstellung von Frauen
in der Werbung, in sämtlichen Medien, auf Klischees und oftmals auch
auf eine sexualisierte Darstellung zurückgegriffen werde. Ein Bezug zum
angebotenen Produkt lasse sich meistens nicht herstellen. Das sei auch
nicht beabsichtigt, denn es gehe ausschließlich um das Erhaschen von
Aufmerksamkeit.
Es ist begrüßenswert, dass dieser Sachverhalt
auch in Luxemburg thematisiert wird. Es handelt sich hier keineswegs um
„kalten Kaffee"; das geht aus dem folgenden Beispiel hervor.
Quasi
zeitgleich zum Europaratbeschluss schaltete das luxemburgische
Tourismusministerium eine sexy Werbekampagne in deutschen Zeitschriften
wie Spiegel und Brigitte, in der eine junge Frau im Minirock, von
hinten fotografiert, gezeigt wird. Ins Auge springen schlanke, lange
Beine - nur wer sich Zeit nimmt für das Bild, erkennt am Rand auch
einen Golfschläger. Mit dem in der Sportfotografie sehr verbreiteten
Blick quasi unter den kurzen Rock ließ sich der zweideutige Werbespruch
für den „Kurzurlaub in Luxemburg" offensichtlich gut verbinden. Sollen
die Touristen kommen, um kurz Golf zu spielen oder kurz mit der schönen
Golferin zu spielen???
Für uns ist klar: so muss eine Golfspielerin nicht dargestellt werden! So sollte Luxemburg sich nicht im Ausland verkaufen!
Es
gab Reklamationen - und Antworten von Seiten der Werbeagentur sowie des
verantwortlichen Tourismusministeriums. Während das Cid-femmes der
Meinung ist, die Werbeagentur bediene sich eindeutig einer sexistischen
Darstellung der Frau, können Werbeagentur und Tourismusminister keinen
Hinweis auf eine sexistische Darstellung sehen. Denn:
„Et as eng
jonk Fra, déi Golf spillt - et as jhust de Géigendeel vum réng
‚Verfügbaren', well et eng Duerstellung vun enger Fra an engem
sougenannten ‚Männersport' as. D'Fra dominéiert op dëser Photo. (...)
Dass di Dame flott Been huet, huet eis nët gestéiert - an dat huet
éischter mat Ästhetik, wéi mat komeschen Männeropfaassungen ze din,"
antwortet der Direktor der Werbeagentur, der „iwregens ganz op Aërer
Säit (ass) fir géint sexistesch Publicitéit virzegoen - mä an desem
Fall hun ech keng esou erkannt".
Und der zuständige Minister
Boden lässt in seiner Antwort vom 21.6.07 auf das Beschwerdeschreiben
des Cid-femmes verkünden, dass er es natürlich auch skandalös fände,
wenn sich das Großherzogtum Luxemburg, unter der Verantwortlichkeit
seiner Regierung, mittels einer solchen Werbung im Ausland präsentieren
und dadurch eine sexistische Darstellung der Frau unterstützen würde.
„Allerdings kann ich den von Ihnen angeprangerten Sachverhalt nicht
erkennen. (...) Und nach meinem ‘subjektiven' Empfinden gehört die in
unserem Auftrag geschaltete Anzeige, die übrigens von einer Grafikerin
gestaltet wurde, keinesfalls in die Kategorie der
geschlechterdiskriminierenden Werbung."
Die angeführten Argumente sind bekannt und versuchen, Kritik an sexistischer Darstellung ad absurdum zu führen:
- eine junge Frau ist per se sexy, deshalb kann ihre Darstellung nicht sexistisch sein
- es handelt sich um Ästhetik - und die ist über jede Kritik erhaben
- eine Frau würde keine sexistische Werbung erstellen.
Als Cid-femmes meinen wir:
- Hier zählt "sex sells", die Golfspielerin wird komplett auf ihren Körper, genauer auf ihre langen Beine reduziert.
- Die Werbung für Kurzurlaub bedient sich des weiblichen Körpers, um Aufmerksamkeit zu erregen.
-
Die Steuergelder sollen in die Bekämpfung von stereotypen Rollenbildern
investiert werden und nicht in Werbung mit einem sexistischen
Frauenbild.
- Die Selbstverpflichtungen der Werbebranche garantieren
keine vorurteilsfreie Darstellung von Frauen (und Männern) und müssen
durch einen verschärften Ethikkodex ersetzt werden, dessen Einhaltung
ein nationaler Werberat kontrolliert.
- Luxemburg braucht ein
pluralistisch besetztes Gremium, an das sich kritische KonsumentInnen
mit ihren Beschwerden wenden können.
- Werbeindustrie und Staat müssen Mittel für eine wirksame Medienerziehung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stellen.
Luxemburg, den 3.7.2007
Centre d'information et de documentation des femmes „Thers Bodé" (Cid-femmes)
www.cid-femmes.lu